4,50 Meter Wegbreite für den Notkirchenweg
Freitag, den 27. Februar 2009 um 04:38 Uhr
(fr) Bereits in den Wochen zum Jahreswechsel 2007/2008 kam der Bebauungsplan Nr.47 „Nördlicher Ortskern" schon einmal zur öffentlichen Auslegung. Nach der Einarbeitung der Stellungnahmen der Anlieger und Behörden, sollte gemäß Tagesordnungspunkt 7 heute nochmals über eine öffentliche Auslegung entschieden werden.Einem Vorschlag des Landkreises Osnabrück folgend, soll der Notkirchenweg nun auf ganzer Länge und als wenig befahrene Wohnstraße, eine Breite von 4,50 Metern (bisher 2,50 bis 3,10 Meter) erhalten. Ergänzend eine Aufweitung, um ein Befahren im Begegnungsverkehr zu ermöglichen und am oberen Ende auch einen Wendehammer als Umkehrmöglichkeit. Weiterhin sollen nur noch 4 Wohneinheiten in den anliegenden Gebäuden zulässig werden, bisher sind 6 Wohnungen je Gebäude möglich.
Insbesondere in der Bürgerfragestunde wurde die vom Landkreis gewünschte Wegbreite von 4,50 Metern kritisch hinterfragt. Hierfür nämlich ist unabdingbar, dass die Anlieger jeweils einen Streifen ihres Grundstückes abgeben müssen. Seitens des Landkreises ist dabei eine ausgeglichene Abtretung seitens aller Anlieger angedacht.
Als ein Zuhörer mit Nachdruck erfragte, ob der Plan denn „gestorben" sei, falls ein Anlieger der Verbreiterung nicht zustimme, informierte Verwaltungsleiter Michael Wübben, dass in dem Bebauungsplan notfalls auch ein Vorkaufsrecht für die Gemeinde vorgesehen werden könnte. Bei einem Besitzerwechsel käme die Gemeinde sodann also in den gewünschten Besitz. Solche Überlegungen, dieses betonte Wübben gleichwohl auch, greifen dem aktuellen Stand aber weit voraus und seien nicht Gegenstand aktueller Überlegungen.
Mit der Enthaltung des FDP-Vertreters stimmte der Rat der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes zu.
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