Entlastung des Bürgermeisters
(fr) Nachdem das Rechnungsprüfungsamt die Jahresrechnungen der Gemeinde für die Haushaltsjahre 2008 bis 2009 einer regulären Prüfung unterzog, keine Beanstandungen äußerte und dem Rat die Entlastung des Bürgermeisters für diese Rechnungsjahre empfahl, erteilte der Rat der Gemeinde die Entlastung des Bürgermeisters mit einstimmigen Beschluss.
> Weitere Berichte zur Ratssitzung vom 29.06.11
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