Einwände verzögern die Verabschiedung des Bebauungsplans „Neuer Marktplatz"
(fr) Bereits im Dezember vergangenen Jahres brachte der Rat der Gemeinde einen Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 52 „Neuer Marktplatz" auf den Weg, mit welchem die Schaffung eines weiteren Einkaufszentrums im Eck B214 / Lindenstraße / Aslager Straße ermöglicht werden sollte. In der Sitzung des Rates im März sagte Bürgermeister Borgmann, dass in dieser Sache noch kein Satzungsbeschluss erfolgen könne, weil noch wichtige Stellungnahmen fehlten.
Nun liegen diese vor und es „hagelte“ Einwände, vor allem vonseiten des Landkreises Osnabrück, die nach Gesprächen mit dem Landkreis und nach der Bearbeitung weiterer Einwände, nun eine neue Auslegung des Planes erforderlich machen.
Einwände erhob beispielsweise der „Unterhaltungsverband 97 – Mittlere Hase“, der 5 Meter breite Unterhaltungsstreifen an den Rändern des Suttruper Bachs und des Seitengrabens forderte. Dieses wurde nun im neu überarbeitete Plan vorgesehen.
Der Wasserverband sorgte sich um eine ausreichende Verfügbarkeit von Löschwasser, da die Trinkwasserleitung hierfür nicht ausreichen würden. Diesen Einwand verwarfen die Planer weitgehend, weil der Bach und der Ankumer See in unmittelbarer Nähe zur Löschwasserentnahme genutzt werden können.
Zudem musste noch eine Standortbezogene Artenschutz-Prüfung durchgeführt werden. Mit dem Ergebnis, dass am Standort keine seltenen Tierarten bedroht sind.
Die Einwände des Landkreises Osnabrück stehen vor allem mit der zuerst erfolgten Ausweisung des gesamten Gebietes von der Beckerstiege über die Lindenstraße bis zur Loxtener Straße als sogenanntes Kerngebiet, quasi als Fortsetzung des Ortskerns. Der nun angepasste Plan weist den Bereich Beckerstiege sowie den angrenzenden Bereich zur Loxtener Straße nun als Mischgebiet aus, womit sich viele Einwände erledigten.
Zudem wurden durch eine Begrenzung des Sortimentangebotes (in den Läden) und die Begrenzung der Gesamtverkaufsfläche auf 3000 m² (max. 2000 m² für den sogenannten aperiodischen Bedarf) weitere Bedenken ausgeräumt. Viele Sortimente, die im Bereich Hauptstraße angeboten werden, dürfen im geplanten Einkaufszentrum nur angeboten werden, wenn die damit verbundene Verkaufsfläche maximal 10 % der Ladenfläche ausmacht.
Nach dem jetzt erfolgten nochmaligen Beschluss des Rates zur Auslegung, erfolgt nun zunächst für eine Woche ein behördliche Hinweis auf diese, dann die Auslegung mit einer beschränkten Dauer von 14 Tagen. Erst anschließend kann ein Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgen.
> Weitere Berichte zur Ratssitzung vom 29.06.11
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