Neue Drohungen gegen Ratsmitglieder
Freitag, den 27. Februar 2009 um 05:02 Uhr
(fr) Als die formale Tagesordnung der 12. Sitzung des Ankumer Rates erarbeitet war, ergriffen vier Ratsmitglieder das Wort und wurden sich im letztlich in einem Grundsatz einig. Einen neuen Beschluss in dieser Angelegenheit braucht es in Ankum nicht mehr.Gerd Triphaus resümierte als Erster nochmals kurz das Geschehen rund um die angedachten Gespräche zur Bildung einer möglichen Einheitsgemeinde „Ankum/Bersenbrück“. Das Bürgerbegehren habe den Widerspruch aufgezeigt. Sehr schnell seien die 1300 Unterschriften gegen Gespräche mit dem Ziel Einheitsgemeinde erreicht worden. Zuletzt habe Dr. Michael Lübbersmann noch festgestellt: „Die Zeit ist nicht reif für solche Gespräche“, und dieses sehe er, Triphaus, ebenso. Es sei jetzt die Zeit, sich gemeinsam zum Wohle der Gemeinde Ankum zu verhalten.
Das Bürgerbegehren in keiner Weise kritisierend, ja im Grundsatz sogar unterstützend, berichtete Dieter Hütten gleich danach, dass unabhängig irgendwelcher Entscheidungen die widerrechtlichen Angriffe gegen Ankumer Ratsmitglieder unverändert fortgesetzt werden. So ging drei Befürwortern der Gespräche eine Todesanzeige mit ihrem Namen zu. Er frage sich, ob die Totalverweigerung Einzelner in dieser Frage nicht auch den Nährboden für derartige und nicht enden wollender Straftaten bieten würde. Es seien Geister gerufen worden, deren man wohl nicht mehr mächtig wird.
Günther Kosmann berichtete von einem Schreiben, welches er aus zweiter Hand erhielt. Darin heißt es unter anderem, dass er, von familiären Schicksalsschlägen geprüft, nun wohl glaube unangreifbar zu sein. Als Absender sei ein 90jähriger Altenheimbewohner eingetragen worden. Ein Mensch, der seit 10 Tagen auf der Intensivstation eines Krankenhauses um sein Leben kämpfen würde.
Ratsherr und Bürgermeister Borgmann brachte abschließend die Meinung aller Ratsmitglieder und der Zuhörer auf den Punkt. „Solche perfiden Vorgänge sind verachtungs- und verabscheuungswürdig.Da sind wir uns alle einig, darüber müssen wir nicht nochmals beschließen !“
Es wurden Anzeigen zum Zwecke der Strafverfolgung erstattet.
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