Kommunalverfassungsrecht
Geschrieben von: opm Dienstag, den 21. Oktober 2008 um 02:00 Uhr
Hannover (opm). Das Landeskabinett hat am heutigen Dienstag auf Vorschlag von Innenminister Uwe Schünemann dem Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts zugestimmt und zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
"Mit dem vorgeschlagenen Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsrechts und anderer Gesetze soll die kommunale Selbstverwaltung gestärkt und die Handlungsspielräume der Kommunen erweitert werden", so Schünemann. Der Gesetzentwurf greife Änderungserfordernisse auf, die sich aus der kommunalen Praxis ergeben hätten.
Der Gesetzentwurf sieht zahlreiche Erleichterungen für die Kommunen in Niedersachsen vor. Freiwillige Zusammenschlüsse von Samtgemeinden sollen künftig durch eine Verordnung des Innenministers ermöglicht werden. Bisher muss der Landtag im Einzelfall jeweils ein Gesetz erlassen. "So kommen die fusionswilligen Samtgemeinden im Land einfacher und schneller an ihr Ziel", betonte Schünemann in Hannover. Die Landesregierung reagiere damit auch auf Bestrebungen von Samtgemeinden, wie Sietland und Hadeln oder Bodenwerder und Polle, die sich zur Bewältigung der Folgen des Bevölkerungsrückgangs und zur Erschließung neuer Einsparpotentiale zusammenschließen wollen. Gemeinden und Samtgemeinden soll es außerdem ermöglicht werden, nach Neubildungen und Zusammenschlüssen die Zahl der Mitglieder des Rates für die Dauer mindestens einer Wahlperiode zu erhöhen.
Schünemann will darüber hinaus die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen weiter optimieren. So können Kommunen zukünftig in einem Zweckverband oder auf der Grundlage einer Zweckvereinbarung auch dann zusammenarbeiten, wenn sie eine Aufgabe gemeinsam durchführen wollen. Als Beispiele nennt der Innenminister die gemeinsame Pflege von Grünflächen in den Gemeinden oder die gemeinsame Verwaltung von gemeindlichen Immobilien. Bisher musste nach dem Gesetz dafür die Aufgabe auf einen anderen Träger übertragen werden, die Kommune also ihre Zuständigkeit aufgeben. Die von Schünemann vorgeschlagene Erleichterung soll auch für die Zusammenarbeit zwischen Landkreisen und Gemeinden gelten. "Selbstverständlich können Landkreise und Gemeinden schon heute zusammenarbeiten, aber eben nicht auf der Grundlage von Zweckvereinbarungen und in Zweckverbänden", so Schünemann. Es bestehe allerdings das Bedürfnis bei den Kommunen, auch diese Rechtsformen bei der Zusammenarbeit anzuwenden.
Der Innenminister will zusätzlich die Genehmigungspflichten bei der kommunalen Zusammenarbeit stark reduzieren: "Damit unternimmt die Landesregierung einen weiteren Schritt zum Bürokratieabbau im Land und zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung."
Mit der Gesetzesänderung zum Bürgerbegehren soll den Vertretern die Möglichkeit eingeräumt werden, frühzeitig die Zulässigkeitsvoraussetzungen prüfen zu lassen. "Diese Neuerung beugt der Politikverdrossenheit vor und steigert die Akzeptanz von Bürgerbegehren bei den Bürgerinnen und Bürgern", sagte Schünemann.
Im Sinne eines Vorbescheids kann durch eine Entscheidung des Verwaltungsausschusses der Kommune entschieden werden, ob das angezeigte Bürgerbegehren die gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt. Nach der bisherigen Rechtslage wird erst am Schluss des Verfahrens zur Erreichung des Bürgerbegehrens, also nach der Sammlung der Unterstützerunterschriften , geprüft , ob das Begehren zum Beispiel ein zulässiges Thema zum Gegenstand hat oder der Kostendeckungsvorschlag ausreicht. Eine inhaltliche Überarbeitung des Bürgerbegehrens ist dann nicht mehr möglich.
Quelle: Pressemitteilung Nds. Staatskanzlei vom 21.10.08
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