Verwaltungsausschuss erklärt Bürgerbegehren für unzulässig
Geschrieben von: Franz Raschke Donnerstag, den 05. Februar 2009 um 01:18 Uhr
Ankum. (fr) Im Rahmen einer verwaltungsrechtlichen Prüfung kam der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ankum zu dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren der „Initiative Pro Ankum" mehrere Formfehler aufweist und deswegen unzulässig ist. Damit aber wollen sich die Initiatoren nicht geschlagen geben. 
Um Gespräche des Ankumer Gemeinderates mit dem Ziel der Bildung einer Einheitsgemeinde Ankum-Bersenbrück zu unterbinden, hatte die „Initiative Pro Ankum" am 17. November des vergangenen Jahres die Einleitung eines Bürgerbegehrens angezeigt und nachfolgend am 2. Dezember Listen mit 1282 Unterschriften im Rathaus übergeben.
In der Fortführung des Verfahrens musste nun der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ankum in einer am 29. Januar stattgefundenen Sitzung über die Zulässigkeit des Begehrens entscheiden. Hierbei waren gemäß gesetzlicher Vorgabe politische Betrachtungen außer Acht zu lassen und nur die Einhaltung rechtlicher Vorschriften hinsichtlich der konkreten Umsetzung eines Bürgerbegehrens zu prüfen.
Die konkreten Beurteilungen des Ausschusses gingen der „Initiative Pro Ankum" jetzt in einem Schreiben des Bürgermeisters vom 02. Februar '09 zu. Im diesbezüglichen Schreiben wird zunächst die ordnungsgemäße Anzeige des Begehrens bestätigt. Weiterhin seien von den eingereichten 1282 Unterschriften 1141 Einträge formal gültig. Diese Zahl entspräche übersteigend den für ein Bürgerbegehren rechtlich mindestens erforderlichen 10-prozentigen Anteil der „wahlberechtigten" Bürgerinnen und Bürgern.
Angemerkt: Die somit als gültig anerkannte Zahl der Unterschriften entspricht unter der hierbei anzuwendenden Berücksichtigung der Wahlberechtigten gemäß der Kommunalwahl 2006 konkret 20,29 % der Wahlberechtigten in der Gemeinde Ankum.
Unzulässig seien hingegen Formulierungen auf den Unterschriftenlisten, welche sich „anscheinend gegen eine Entscheidung des Rates der Gemeinde Ankum vom 23. September 2008" richten.
So sei unter anderem der konkrete Sachverhalt der begehrten Entscheidung bei der abgedruckten Formulierung „Ankum führt keine Gespräche mit dem Ziel Einheitsgemeinde" nicht ausreichend erkennbar. Weiterhin seien Behauptungen auf den Unterschriftenlisten nachweislich falsch. Beispielsweise die Aussagen, dass die mit dem Ratsbeschluss vom 23.09.09 angestrebten Gespräche zum Verlust des Ankumer Rathauses und der Vor-Ort-Verwaltung (Bürgernähe) führen oder dass der Gemeinderat nur mit knapper Mehrheit entschieden hätte.
In einem heutigen Pressegespräch zeigten sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens Horst Müller, Richard von der Haar und Axel Hüttmann von dieser ablehnenden Entscheidung des Ausschusses enttäuscht, meldeten jedoch auch gleich weiteres Handeln an.
Ankum sei hinsichtlich der Fragestellung „Einheitsgemeinde" tief gespalten und dieser Riss würde sich bis in den Ankumer Gemeinderat forttragen. Und auch wenn sie sich seit der Anzeige des Bürgerbegehrens oft persönlichen Angriffen ausgesetzt sahen, möchten sie eine „wirklich sachliche" Diskussion vorantreiben. Zunächst, indem der Beschluss des Verwaltungsausschusses einer externen juristischen Überprüfung unterzogen wird und danach, mit weiteren rechtskonformen Aktionen. „Wir machen weiter, in welcher Form auch immer!", bekundeten sie einmütig.
Seitens der Mitglieder des Verwaltungsausschusses war heute keine Stellungsnahme zu erlangen. Mit Hinweis auf einen möglicherweise entstehenden juristischen Nachgang der Ausschussentscheidung wurde auf die für alle Ausschussmitglieder gebotene strikte Zurückhaltung im Entscheidungsprozess verwiesen.
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