Die Initiative „Pro Ankum" sammelte 1282 Unterschriften

Ankum. (fr) Am 17. November zeigte die Initiative "Pro Ankum" im Ankumer Rathaus den Beginn einer Unterschriften-Sammlung im Rahmen eines Bürgerbegehren an. Am gestrigen Dienstag kamen sie wieder in das Bürgermeisterzimmer und legten 116 Formblätter mit 1282 Unterschriften vor.

Aus dem Bürgermeisterzimmer ging es für ein Pressefoto wieder raus an den Dorfbrunnen.Er sei überrascht, dass in den wenigen Tagen so viele Unterschriften zusammen gekommen seien, meinte Bürgermeister Borgmann.

Zum Erfolg dieses ersten Schrittes im Verwaltungsgang eines Bürgerbegehrens in Ankum hätten 600 gültige Unterschriften ausgereicht. Die jetzt erreichte Zahl entspricht etwa dem Anteil von 20 % der wahlberechtigen Bürger.

Im Gespräch beschrieben die Initiatoren erneut ihre Beweggründe und gingen auch auf umlaufende Dorfgerüchte ein. So sei es falsch zu sagen, dass es beim Maiskolbenfest in Druchhorn zu fragwürdigen Vorfällen bei der Sammlung der Unterschriften gekommen sei.

Koch und Gastronom Axel Hüttmann notierte am Rande, das eingeleitete Bürgerbegehren habe gewirkt wie das gerade noch rechtzeitige Abnehmen eines Topfdeckels beim hochgradigen Brodeln einer erhitzten Suppe.

Die Gemeinde Ankum ist nun veranlasst, eine unverzügliche Prüfung der Zulässigkeit des Begehrens sowie der Gültigkeit der eingereichten Unterschriften einzuleiten. Dieses könne angesichts der übergebenen umfangreichen Listen jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, gab Verwaltungsleiter Michael Wübben zu verstehen. Zudem sei beabsichtigt eine Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Landkreises herzustellen, um eine ausreichende Rechtssicherheit zu erreichen.

Ob somit noch in diesem Jahr die weiteren Entscheidungen in diesem Vorgang getroffen werden können, ist also durchaus fraglich.

Ziel des Bürgerbegehrens ist es, in Ankum einen Bürgerentscheid über die Frage zu erreichen, ob weiterhin Gespräche mit der Stadt Bersenbrück mit dem möglichen Ziel einer Einheitsgemeinde geführt werden sollen.
Bis zur abschließenden Entscheidung über die Zulässigkeit des Begehrens und einem möglicherweise folgenden Bürgerentscheid ist die Gemeinde unverändert an den Ratsbeschluss vom 23.September 2008 gebunden, welcher eben das Führen dieser Gespräch vorsieht.
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