Braucht es empfindliche Bußgelder gegen das Wildparken in Ankums Hauptstraße ?

Rot gepflasterte Fußwege sind für PKWs absolut tabu !

Kurz mal geparkt auf dem Fußweg, der ein Bürgersteig ist: Braucht es dagegen wirklich empfindliche Bußgelder?Ankum. (fr) Während der Abnahme der aktuellen Sanierung in Ankums Hauptstraße betrachteten die Verantwortlichen das Verhalten einiger Verkehrsteilnehmer sehr nachdenklich: Nach wie vor blockieren vor allem einheimische PKW-Fahrer rücksichtslos die für Fußgänger vorgesehenen Bereiche der Ankumer Einkaufsmeile.

Dabei gelten in diesem Bereich ganz unbeachtet neuer baulicher Veränderungen seit langer Zeit sehr eindeutige Regeln: In Ankums Hauptstraße ist Tempo 20 km/h angesagt, 2 Stunden darf man hier kostenfrei parken, und alle geschützten Gehwege sind mit einem roten Straßenpflaster unterlegt. Das Parken von Kraftfahrzeugen auf den markierten Gehwegen ist grundsätzlich verboten! 

Seitens der Gemeinde Ankum wird derzeit noch das weitere Verhalten der Verkehrsteilnehmer beobachtet und wie Bürgermeister Detert Brummer-Bange sagt, beabsichtigt die Gemeinde momentan noch keine rigiden Bußgelder. Letztlich entscheiden die Verkehrsteilnehmer in Ankum selbst, ob zur Durchsetzung der Verkehrsregelungen empfindliche Strafgelder erhoben werden müssen.

Und nun mal ganz ehrlich und „Hand aufs Herz“:  Gibt es in Ankum nicht doch ausreichend reguläre Parkplätze wie andernorts Sand am Meer?

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