Gemeinde Ankum hat gegen das Kommunalverfassungsrecht verstoßen
Geschrieben von: Franz Raschke Mittwoch, den 07. September 2011 um 23:27 Uhr
Ausschluss der Öffentlichkeit und nachträgliche Änderung des Sitzungsprotokolls waren unzulässig
Ankum. (fr) Laut einer uns vorliegenden Stellungnahme des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport vom 25.08.11 hat die Gemeinde Ankum durch die Streichung einer unnötigen und zudem unwirksamen Beschlussfassung aus dem Sitzungsprotokoll zur nichtöffentlichen Ratssitzung vom 9.12.2010 und mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit im Verwaltungsgang gegen kommunalverfassungsrechtliche Vorschriften verstoßen.
Die Stellungnahme geht auf eine der Landesverwaltung zugegangene Petition des CDU-Fraktionsvorsitzenden Günther Kosmann zurück. Diese Petition hatte der CDU-Ratsherr Klaus Menke (heute UWG-Kandidat) in der letzten Ratssitzung am 15. August 2011 heftig und pressewirksam kritisiert. Mit der Stellungnahme vom 25. August bestätigt das Innenministerium nun unter mehreren Aspekten Kosmanns rechtliche Bedenken gegen die in den nichtöffentlichen Ratssitzungen durchgeführten Verfahrensweisen.
Zum Hintergrund:
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In der nichtöffentlichen Ratssitzung vom 9. Dezember 2010 beantragte der Bürgermeister der Gemeinde Ankum nach der Sitzungseröffnung eine Erweiterung der Tagesordnung, um über einen Bauantrag der LandEnergie Druchhorn GmbH&Co.KG. (Ratsherr Johannes Dettmaring ist Gesellschafter) zu beschließen. Der Antrag wurde damit begründet, dass der Bauantrag nicht rechtzeitig zur Bearbeitung durch die vorhergehende Sitzung des Verwaltungsausschusses eingereicht wurde, nun aber Eile geboten sei, weil der antragsstellenden Firma ansonsten Nachteile entstehen würden. Zum Zeitpunkt des Antrags zur Änderung der Tagesordnung hatten - laut Mitteilung im späteren Petitionsverfahren - aber bereits zwei Ratsmitglieder den Sitzungssaal verlassen. Die verbliebenen Ratsmitglieder stimmten der nachträglichen Erweiterung der Tagesordnung und dann per Beschluss auch dem Bauantrag zur Errichtung einer Biogasanlage im Ortsteil Druchhorn zu. Im nachfolgendem Protokoll erscheint unter anderem: „Nach kurzer Beratung wird dem eingereichten Bauantrag einstimmig zugestimmt. Ratsherr Dettmaring hat an der Beratung und Abstimmung gem. NGO nicht teilgenommen.“ |
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Der Ratsherr Günther Kosmann äußerte danach schriftlich seine Bedenken gegen die am 9. Dezember durchgeführten Beschlüsse. Da er selbst an der folgenden nichtöffentlichen Ratssitzung am 28. März 2011 nicht teilnehmen konnte, wurden seine Einwände durch ein anderes Ratsmitglied verlesen. Daraufhin und unter dem Tagesordnungspunkt „Genehmigung der Niederschrift zur Sitzung vom 09.12.10“ stellte die Verwaltung dar, dass die im Dezember erfolgte Zustimmung des Rates per Beschluss gar nicht notwendig war und versehentlich erfolgte. Denn da es sich bei der beantragten Biogasanlage um ein sogenanntes privilegiertes Vorhaben handelt, konnten der Bürgermeister und die Verwaltung das Einvernehmen mit dem Bauantrag auch ohne Ratsbeteiligung erklären. Nach einer Beratung beschlossen die Ratsmitglieder dann einstimmig folgende nachträgliche Änderung im Protokoll zur Sitzung vom 9. Dezember: „Ratsherr Dettmaring teilt mit, dass die LandEnergie Druchhorn GmbH&Co.KG., der er auch angehöre, beabsichtigt auf seinem Grundstück eine privilegierte Biogasanlage mit einer Leistung von 370 kw zu bauen. Die anfallende Wärme soll für die umliegenden Ställe benutzt werden. Dies wird vom Rat zustimmend zur Kenntnis genommen.“ Von einer im Dezember durchgeführten Beschlussfassung ist im geänderten Protokoll keine Rede mehr. |
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Das Innenministerium kommt in seiner Stellungnahme nun unter anderen zu den folgenden - seitens unserer Redaktion kurzgefasst formulierten - Bewertungen:
■ Eine Zuständigkeit des Gemeinderates war in dieser Verwaltungssache nicht gegeben.
■ Eine Zuständigkeit des Rates hätte unter bestimmten rechtlichen Bedingungen gegeben sein können, doch dann hätte der Verwaltungsausschuss eine entsprechende Vorbereitung vorab der Beschlussfassung leisten müssen.
■ Die vom Bürgermeister mitgeteilte Dringlichkeit – mit dem dann folgenden Antrag zur Erweiterung der Tagesordnung – war unzureichend begründet und die Änderung der Tagesordnung unzulässig, weil sie nicht schon zu Beginn der nichtöffentlichen Ratssitzung erfolgte und sich zwei Ratsmitglieder bereits entfernt hatten.
■ Eine hinreichende Begründung zum Ausschluss der Öffentlichkeit in diesem Verwaltungsvorgang war nicht gegeben.
■ Der vom Gemeinderat am 12. Dezember 2010 gefasste Beschluss zum Bauantrag war nicht nur unnötig, sondern ist wegen der Verfahrensfehler auch in Gänze unwirksam.
■ Die durchgeführte nachträgliche Änderung des Protokolls zur Sitzung vom 9. Dezember war unzulässig, weil sich aus dem veränderten Protokoll die tatsächlich durchgeführte Beschlussfassung nicht mehr ersehen lässt. Mittels eines Zusatzes hätte dargestellt werden müssen, dass ein Ratsbeschluss versehentlich erfolgte und der Rat erst anschließend in einer Korrektur nur seine zustimmende Kenntnisnahme erklärte.
In der Gesamtbewertung stellt das Ministerium fest:
„Es liegen Verstöße gegen kommunalverfassungsrechtliche Vorschriften vor. Allerdings besteht kein öffentliches Interesse für ein Einschreiten der Kommunalaufsicht, weil die Verstöße im Zusammenhang mit einem Beschluss standen, der mangels Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss unwirksam war, und das Einvernehmen zu dem Bauantrag letztlich durch den Bürgermeister wirksam erteilt wurde.“
Das Ministerium sieht nun vor den Landkreis Osnabrück als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde zu bitten, die Gemeinde Ankum zur künftigen Einhaltung der Verfahrensvorschriften anzuhalten.
Zum Schluß:
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Es ist sehr wichtig festzuhalten, dass sich in diesem kritisierten Verwaltungsgang gemäß der uns vorliegenden Informationen niemand einen unberechtigten Vorteil verschaffte und sich daraus auch keine Einwände gegen den Bau der beantragten Biogasanlage in Druchhorn ergeben. Das Einvernehmen der Gemeinde Ankum mit dem Bauantrag ist demnach völlig unstrittig und rechtlich wirksam. Kritisiert werden allein die verwaltungstechnischen Vorgänge mit der entsprechenden Beteiligung des Ankumer Gemeinderates. |
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