Fragen und Antworten rund um Zensus 2011 (Volksbefragung)
Mittwoch, den 27. April 2011 um 23:40 Uhr
Osnabrück. (opm) Was ist der Zensus 2011? Wer will was von wem wissen? Und: Muss man wirklich über alles Auskunft geben? Diese und andere Fragen bewegen die Bürgerinnen und Bürger auch im Landkreis Osnabrück. Um mancher Verwirrung vorzugreifen: Für den Bürger ist die am 10. Mai beginnende Volksbefragung, so kann man den Zensus auch nennen, im Grunde recht einfach.
Das Wichtigste zuerst: Nicht jeder Bürger und nicht jede Bürgerin wird im Zeitraum von Mai bis Juli befragt, sondern im Schnitt zehn Prozent der Bevölkerung. Für den Landkreis bedeutet das: Etwa 46.000 Personen sind zur Auskunft verpflichtet, für die Befragungen sind knapp 500 Interviewer unterwegs. Ab dem 26. April bekommen die per Zufallsgenerator ausgewählten Personen Post von der Erhebungsstelle des Landkreises – mit einem Terminvorschlag für das Interview und den Kontaktdaten des jeweiligen Erhebungsbeauftragten. Wer zu dem angegeben Zeitpunkt verhindert ist, kann telefonisch einen anderen Termin vereinbaren. Die Zahl der auskunftspflichtigen Personen richtet sich dabei nach der Adresse. Ein Beispiel: Lautet die Befragungsadresse „Musterweg 13“, so sind dort alle wohnhaften Personen angesprochen.
Die Interviews werden grundsätzlich bei den zu befragenden Personen zu Hause durchgeführt. Eine Pflicht, Interviewer in die Wohnung zu lassen, besteht aber nicht – das Gespräch kann demnach auch im Hausflur stattfinden. Wichtig für die Bürger: Alle Erhebungsbeauftragten haben einen amtlichen Dienstausweis, den sie am Anfang des Gesprächs zusammen mit dem Personalausweis vorzeigen.
Im Idealfall wird der achtseitige Bogen dann gemeinsam mit dem Erhebungsbeauftragten ausgefüllt, dafür werden etwa 15 Minuten kalkuliert. Es gibt aber noch zwei andere Möglichkeiten: Der Bogen kann alleine ausgefüllt und per Post an die Zensusstelle geschickt werden. Dabei gilt es zu beachten, dass der Fragebogen nur jeder volljährigen, zu befragenden Person persönlich ausgehändigt wird. Beim postalischen Weg muss zudem das Porto vom Bürger gezahlt werden. Zusätzlich gibt es auf jedem Fragebogen einen Internet-Code, mit dem man die Befragung online machen kann. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren führen die Erziehungsberechtigten das Zensus-Gespräch.
Welche Fragen werden gestellt? Der Fragebogen enthält insgesamt 45 Fragen auf acht Seiten. Für Kinder unter 15 Jahren endet die Befragung bereits bei Frage 25. Neben den persönlichen Angaben geht es um die Themen Zuwanderung, Bildung und Ausbildung, Berufstätigkeit, Nebenjobs und bezahlte Tätigkeiten sowie Branche und Wirtschaftszweig.
Alle angeschriebenen Personen sind zur Teilnahme am Zensus verpflichtet – und auch zur lückenlosen Angabe aller zu erfragenden Dinge. Lediglich die Frage zum religiösen Bekenntnis kann freiwillig beantwortet werden. Wer sich weigert oder den Fragebogen unvollständig ausfüllt, muss mit einem empfindlichen Zwangsgeld rechnen. Gleichzeitig versichern die Zensusstellen den größtmöglichen Datenschutz. Dritte haben keinesfalls Zugang zu den Fragebögen und auch die Erhebungsbeauftragten sind zu Stillschweigen verpflichtet. Einzelangaben zu Personen bleiben in den Erhebungsstellen beziehungsweise den Statistikämtern und werden nach Abschluss der Volkszählung vernichtet. Angaben zur finanziellen Situation oder ähnliches werden nicht an Finanzämter oder andere Behörden weitergegeben.
Ausführliche Informationen zum Zensus 2011 gibt es auf der Internetseite der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.zensus2011.de. Eine Hotline zur Zensusstelle des Landkreises ist unter 0541/501-2222 zu erreichen. Übrigens: Die Kreisverwaltung sucht für einige Kommunen im Landkreis noch Erhebungsbeauftragte und Ersatzleute. Wer also kommunikationsfreudig ist und Interesse hat, sollte sich ebenfalls unter der genannten Rufnummer melden.
Quelle: Landkreis Osnabrück am 26.04.11
Weiterlesen:
> Startschuss für den Zensus 2011 in Stadt und Landkreis Osnabrück
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