Wieder Glasflaschenverbot beim Maigang zwischen Ankum und Kettenkamp

Download der Allgemeinverfügung als PDF-Datei

Wappen der Samtgemeinde BersenbrückSG Bersenbrück. (opm) Gemäß § 11 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (NSOG) erlässt die Samtgemeinde Bersenbrück als gemäß § 97 NSOG zuständige Verwaltungsbehörde folgende Allgemeinverfügung:

Textauszug:

ALLGEMEINVERFÜGUNG

1. Am Sonntag, 01.05.2011, in der Zeit von 7 Uhr bis 22 Uhr, ist das Mitführen und die Benutzung von Glasgetränkebehältnissen auf der Fahrbahn der Kreisstraße 162 - Kettenkamper Weg / Ankumer Straße - (im Folgenden K 162) sowie dem direkt anliegenden Radweg zwischen Ankum und Kettenkamp untersagt.

2. Von dem Verbot nach Ziffer 1 ist das Mitführen von Glasgetränkebehältnissen durch Personen ausgenommen, welche diese offensichtlich und ausschließlich zur unmittelbaren Mitnahme zur häuslichen Verwendung erworben haben.

3. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im öffentlichen Interesse angeordnet.

4. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung wird diese durch Wegnahme der mitgeführten oder benutzten Glasgetränkebehältnisse gemäß §§ 64 Abs. 1, 2. Alt, Abs.3, 65 Abs. 1 Nr.3, 69 Abs. 1, Abs. 6 NSOG vollstreckt.

5. Diese Allgemeinverfügung gilt gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
.....


> Download des vollständigen Textes der Allgemeinverfügung mit Erläuterungen als PDF-Datei.

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> 14.05.10: 1200 Jugendliche und keine Zwischenfälle beim Maigang zwischen Ankum und Kettenkamp

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