FDP begrüßt das neue Nds. Kommunalverfassungs- und Kommunalwahlrecht


Logo: FDPSamtgemeinde Bersenbrück. (cp) Die FDP thematisiert aktuell die Neuerungen des Nds. Kommunalverfassungs- und Kommu-nalwahlrechts und begrüßt diese als positive Entscheidungen der Landesregierung.

Aus Sicht der FDP seien viele Neuerungen in der Gesetzesänderung, u.a. die Vereinheitlichung der Wahlbezirke bis 20.000 Einwohner, begrüßenswert. Hierdurch verringere sich in den Kommunen der Verwaltungsaufwand, welches den Bürgerinnen und Bürgern in anderer Form wieder zugutekommen könne.

Darüber hinaus hätten es politikinteressierte Bürger einfacher in den Rat gewählt zu werden um sich aktiv an der Entwicklung der Gemeinde zu beteiligen. Durch größere Wahlkreise profitierten vor allem kleinere Parteien und Bürgerinitiativen. Der Politikverdrossenheit werde dadurch ein Stück weit entgegen gewirkt.

Des Weiteren könnten Kommunen, wie  z.B. die Samtgemeinde Bersenbrück, mit 34 bis 39 Vertreterinnen und Vertretern (bis zu 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern) selbst entscheiden, ob das Wahlgebiet in zwei Wahlbereiche eingeteilt werden soll.  „Durch diese Änderungen werden in Niedersachsen mehr als 75% der Städte und Gemeinden eine einheitliche Liste haben. Dies bedeutet vor allem ein breites Wahlangebot, da es durch die Verringerung der Wahllisten auf den einzelnen Listen mehr Wahlmöglichkeiten gibt.“ So der Stellv. FDP Kreisvorsitzende Daniel Eling aus Alfhausen.

Ein weiterer Punkt, der aus der Sicht der FDP Bürokratie abbaue, ist die Abschaffung der Stichwahl. Da die Wahlbeteiligung bei der Stichwahl jedoch regelmäßig um 10  bis 15 Prozentpunkte niedriger sei als beim ersten Wahlgang, sei die Akzeptanz der Stichwahl ein klares Problem. Aus Sicht des FDP Ortsvorsitzenden und Ratsmitgliedes der Samtgemeinde  Bersenbrück Daniel Eling, biete dies jedoch auch Chancen für die einzelnen Verbände und Parteien.

„Die Unterstützung für einen Kandidaten im Vorfeld der Wahl wird von stärkerer Bedeutung. Für die FDP stehen die Inhalte im Vordergrund, so können wir den Kandidaten mit den größten Schnittmengen unterstützen, die dieser dann bei erfolgreichem Wahlaus-gang auch in den Folgejahren umsetzen kann. Hierdurch können auch mehr Quereinsteiger den Einstieg in die Verwaltungen wagen, da die Wahlchancen steigen“

Weitere Vorteile sieht die FDP in dem wahlbereichsübergreifende Nachrücken, sowie der Stärkung der Ortsräte oder auch der Stärkung des Ehrenamtes. Bei repräsentativen Tätigkeiten sollen sich die Hauptverwaltungsbeamten mehr durch ihre ehrenamtlichen Stellvertreter vertreten lassen, anstatt durch ihre Dezernenten. Damit solle die Präsenz der ehrenamtlichen Mandatsträger in der Öffentlichkeit gestärkt werden.

Auch der Wegfall des Zugriffsrechts des Hauptverwaltungsbeamten (Leiter der Verwaltung einer Gemeinde, z.B. Bürgermeister) auf die Position des Gemeindedirektors in Samtgemeinden ist von Vorteil. „Der Hauptverwaltungsbeamte hat eine umfassende Aufgabe mit  Verantwortung übernommen und ist damit auch ausgelastet.“ So der Ankumer Ratsherr Christian Pohlmann-Geers.

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