Weniger Verstöße bei Alkoholtestkäufen

SG Bersenbrück. (opm) In den Samtgemeinden Artland, Bersenbrück, Fürstenau und Neuenkirchen sind wieder einmal Alkoholtestkäufe durchgeführt worden. Jugendliche Testkäufer im Alter von 16 Jahren haben versucht, hochprozentige alkoholische Getränke in Supermärkten, Tankstellen und Getränkemärkten zu kaufen.

Kein Alkoholverkauf an Jugendliche unter 18 Jahren, im Zweifel hilft die Ausweiskontrolle.Einmal mehr wurde so überprüft, ob sich die Verkäufer und Verkäuferinnen an die gesetzlich vorgeschriebene Regelung halten, Jugendlichen unter 18 Jahren keinen Alkohol zu verkaufen. Im Zweifelsfalle müssen deren Ausweise überprüft werden. „Die Ergebnisse dieser Testkäufe haben sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert“, sagt Stefan Winter vom Ordnungsamt der Samtgemeinde Bersenbrück. Von den 25 gestesteten Verkaufsstellen gab es nur bei acht eine Beanstandung. Dabei waren auch einige, die sich den Ausweis der Jugendlichen zeigen ließen, aber dennoch den Alkohol verkauften. Oftmals nur ein Rechenfehler, wie sich im Nachhinein heraus stellte. Aber auch dieser hätte im Echtfall zum Verkauf von Alkohol an Minderjährige geführt. Eine Alterskontrollscheibe – die gibt es beim Landkreis - kann da hilfreich sein oder ein selbst gefertigter Merkzettel an der Kasse. Manche Kassen reagieren auch mit einem Signalton beim Einscannen von Alkohol und zeigen das entsprechende Stichdatum an.

Schließlich wurden alle getesteten Geschäfte über die Aktion aufgeklärt und natürlich wanderten die Flaschen zurück in die Regale. Die Vertreter der jeweiligen Ordnungsämter führten die Testkäufe in Zusammenarbeit mit der Polizei durch. Im letzten Jahr ergaben die Testkäufe noch bei der Hälfte der so überprüften Geschäfte negative Ergebnisse, diesmal war es nur noch ein Drittel, darunter zwei Geschäfte, die auch im letzten Jahr schon auffielen. „Das ist noch zu viel – da müssen wir weiter aufklären“, sagt Stefan Winter. Im Artland sind die Unterschiede zum letzten Jahr noch gravierender. „Bei den Testkäufen im letzten Jahr haben wir noch 60 Prozent Verstöße festgestellt, diesmal nur noch drei bei 25 Geschäften“, sagt Klaus Overbeck von der Samtgemeinde Artland. Bei den Tankstellen gab es diesmal nicht ein einziges Fehlverhalten, eine Steigerung von 100 Prozent im Vergleich zu 2009, erläutert Overbeck weiter.

In Fürstenau wurden insgesamt zehn Tankstellen und Geschäfte getestet, dabei kam es zu sechs Verstößen. „Wir haben ganz bewusst andere Geschäfte getestet als im letzten Jahr“, sagt Franz Kormann vom Ordnungsamt in Fürstenau. Damit ist das Ergebnis zwar vergleichbar mit den Erfahrungen der anderen Kommunen beim Ersttest, aber dennoch „niederschmetternd“, heißt es aus Fürstenau. Von den 13 in Neuenkirchen überprüften Betrieben wurden 12 bereits im letzten Jahr überprüft. Trotzdem gab es auch hier noch acht Verstöße. Auch hier gab es „Lesefehler“ bei der Ausweiskontrolle.

Einig ist man sich in den Kommunen, die Testkäufe nach Absprache mit dem Landkreis Osnabrück in gewissen Abständen fortzuführen. Dort werden auch Schulungen für das Personal an der Kasse angeboten. Was kann man zum Beispiel machen, wenn man durch das Fenster eine Gruppe offensichtlich Minderjähriger beobachtet, die einen bereits Volljährigen zum Alkoholkauf in das Geschäft vorschicken? Eine häufige Situation, wie Verkäufer und Verkäuferinnen den Mitarbeitern der Ordnungsämter erklärten. Zum einen kann der Verkauf verweigert werden, zum anderen kann sich das Kassenpersonal auch Name und Anschrift des Käufers notieren und erfüllt so seine Sorgfaltspflicht. „Alkoholische Getränke sind schließlich nicht lebensnotwendig – es schadet also ganz bestimmt nicht, wenn der Verkauf verweigert wird“, sagt Manfred Egler vom Polizeikommissariat in Bersenbrück. Die Ergebnisse zeigen jedenfalls, dass noch viel Aufklärungsarbeit in Sachen Jugendschutz geleistet werden muss. Die Kommunen wollen dran bleiben.

Quelle: SG Bersenbrück Aktuell am 15.11.10 (http://www.bersenbrueck.de)

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