Patientenverfügung: Die Verwirklichung des eigenen Willens in den letzten Momenten

Rund 150 Interessenten informierten sich am Donnerstagabend in der Aula der Grundschule Ankum rund um das Thema PatientenverfügungAnkum. (fr) Mit einer zweitägigen Informationsveranstaltung zur „Patientenverfügung" nahm sich die Ankumer Kolpingsfamilie in dieser Woche eines Themas an, welches für viele Menschen immer drängender wird und sehr grundsätzliche Fragen zu den eigenen Wert- und Lebensvorstellungen aufwirft. Gleich 4 Referenten aus den Bereichen der Medizin, Theologie und Rechtswissenschaft gaben in Vorträgen und der nachfolgenden Diskussion wichtige Antworten und Anregungen.

Um in das komplexe Thema rund um die Patientenverfügung einzuleiten, gab es am Mittwochabend zunächst für alle Interessenten die Möglichkeit, eine Aufführung des mehrfach preisgekrönten Films „Das Meer in mir" im Ankumer Gloria Kinocenter zu besuchen. Ein von der AOK Niedersachsen finanziell unterstütztes Angebot, welches bereits von derart vielen Besucher wahrgenommen wurde, dass die Organisatoren für den Vortragsabend des nächsten Tages eilig einen neuen Veranstaltungsort suchten. Die rechtlichen Anforderungen und Wirkungen einer Patientenverfügung: Der Jurist Prof. Dr. Feige informierte in allgemeinverständlichen WortenStatt im hierfür zu kleinen Haus Kirchburg, wurde nun in der Aula der Grundschule Ankum Platz für die über 150 Teilnehmer geschaffen.

Am Donnerstagabend durfte Burkhard Wehage im Namen der Kolpingsfamilie dann 4 Referenten begrüßen, die in ihrem beruflichen Alltag mit dem Thema Patientenverfügung gut vertraut sind und auch auf sehr spezifische Fragen eine kompetente Auskunft geben konnten. So vertrat Prof. Dr. Ulrich Feige als Rechtsanwalt und Notar den Bereich der Rechtswissenschaft, die Ärzte Dr. Michael Kampmeyer (Hausarzt und Palliativmediziner) und Dr. Ulrich Martin (Oberarzt im Marienhospital Ankum-Bersenbrück) den Bereich der Medizin und Pfarrer Bernd Heuermann berichtete über die Sichtweisen und Anregungen der christlichen Kirchen in Deutschland. Bereichert wurden die Vorträge der Referenten im Übrigen durch immer wieder sehr konkrete und überlegte Nachfragen des Publikums, welches sich aus Erwachsenen aller Altersschichten zusammensetzte.

Dr. Michael Kampmeyer, Hausarzt und Palliativmediziner führte in medizinische Betrachtung der Patientenverfügung ein.Was ist eine Patientenverfügung?
Im Grundsatz ist eine Patientenverfügung eine sehr persönliche Willenserklärung, die im Falle einer schweren Erkrankung und erst dann, wenn der Patient krankheitsbedingt selbst nicht mehr entscheiden kann, den Ärzten und Betreuern verbindliche Handlungsrichtlinien vorgibt. Sie steht in keinem Zusammenhang mit den Begriffen der Sterbehilfe, ist stets freiwillig und durch den Patienten jederzeit widerrufbar. Notwendig ist die schriftliche Form und die persönliche Unterschrift des Patienten, welche im Ausnahmefall durch eine notarielle Bestätigung ersetzt werden kann. Ein „automatisches Verfallsdatum" gibt es nicht, die Verfügung muss also nicht wie oft zu lesen ist, regelmäßig aktualisiert werden.

Über die Handhabung der Patientenverfügung im Krankenhaus berichtete Dr. Ulrich Martin, Oberarzt im Marienhospital Ankum-Bersenbrück.Juristische Anregungen.
Bei der Formulierung einer Patientenverfügung ist jedoch vieles zu beachten und sie hilft für sich allein im schlimmsten Fall einer Erkrankung auch nur begrenzt, wie der Jurist Prof. Dr. Feige als erster Referent des Abends ausführte. Die Verfügung sollte sich stets auf sehr konkret beschriebene Behandlungssituationen beziehen und auch die medizinischen Maßnahmen genau beschreiben, welchen in ärgsten Notfall vom Arzt durchgeführt oder nicht durchgeführt werden sollen. Zudem sollte sie durch eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung ergänzt werden, womit der Patient wichtige weitere Personen zur stellvertretenden Verwirklichung seines persönlichen Willens benennt.

Anregungen aus ärztlicher Sicht.
Auch religiös ausgerichtete Wünsche dürfen in eine Patientenverfügung einfließen. Pfarrer Bernd Heuermann sprach für die sich im Thema einigen großen christlichen Kirchen in Deutschland.Die Mediziner Dr. Kampmeyer und Dr. Martin betonten zusätzlich zu den juristischen Erwartungen an die Verfügung zwei wesentliche Aspekte. Da medizinische Grenzsituationen nicht immer vorweg zu erdenken sind, sollte eine Patientenverfügung immer auch eine Beschreibung der Wert- und Lebensvorstellungen des Patienten enthalten, welche für die Betreuer und Ärzte die Grundlage der Willenserklärung erkennbar werden lassen. Weiterhin sollte ein Hinweis auf den Aufbewahrungsort der Patientenverfügung sowie auf die Namen der Bevollmächtigten schnell verfügbar sein. Angeregt wurde eine Hinweiskarte als Anlage zur Versicherungskarte oder den Ausweispapieren, die alle wichtigen Angaben enthält und vom Patienten stets mitgeführt wird.

Die theologische Betrachtung.
Wie Pfarrer Bernd Heuermann gleich eingangs seines Vortrags bemerkte, durfte er hinsichtlich des Themas für die katholische und auch für die evangelische Kirche sprechen, welche die im September 2009 geschaffene Gesetzgebung zur Patientenverfügung gemeinsam unterstützen und auch einen Entwurf einer christlischen Patientenverfügung vorlegten. Den Weg für viele sehr spezifische Informationen bereiteten die überlegten Nachfragen aus den Reihen des PublikumsEr begrüßte, dass mit der Diskussion um die Verwirklichung des Patientenwillens in den letzten Momenten des Lebens, auch das Nachdenken über das Sterben und den Tod wieder mehr in den Wahrnehmung der Menschen rückte und ergänzte, dass eine Patientenverfügung über die Angaben zur medizinischen Betreuung, auch Wünsche bezüglich einer seelsorgerischen Begleitung enthalten könne..

Gemeinsame Empfehlungen
Gemeinsam empfahlen alle Referenten, sich früh genug Gedanken zu den eigenen Wert- und Lebensvorstellungen zu machen und hierbei auch Gespräche zu suchen. Mit erfahrenen Fachkräften, wie Juristen, Ärzten oder auch Pflegefachkräften der Intensiv-, Palliativ-, oder Hospizstationen. Doch noch wichtiger mit den Menschen daheim, mit Angehörigen und Freunden, die im schlimmsten Falle den persönlichen Willen als Betreuer oder Bevollmächtigte weitertragen und verwirklichen können.

Das Recht geht an schwerstbehinderten Kindern vorüber
Abschließend richtete Markus Heitmann, als Vorsitzender der Ankumer Kolpingsfamilie, seinen Dank an alle Teilnehmer, die Referenten und den Hausmeister der Ankumer Grundschule, der den Umzug in die Aula schnell möglich machte.Aus den Reihen des Publikums heraus erarbeiteten Mitglieder der Elternselbsthilfe „Stebke" gemeinsam mit den Referenten, dass die rechtlichen Bestimmungen zur Patientenverfügung die Bedürfnisse schwerstbehinderter Kinder außer Acht lassen und auch deren Eltern keine Rechte in den Momenten einer aussichtslos erscheinenden Krankheitssituation verleihen. Die Gesetzgebung bestimmt, dass eine Patientenverfügung nur vom Patienten selbst verfasst werden kann und dieses auch erst nach Vollendung des 18. Lebensjahrs. Erschwerend wirkt mit, dass viele schwerstbehinderten Kinder nie in der Lage waren, ihre eigenen Wertvorstellungen auszusprechen, womit die Eltern als Betreuer nur aus eigenem Miterleben den rechtlich erwarteten, mutmaßlichen Patientenwillen beschreiben können.

Zur weiteren Information:
> Download der christlichen Patientenverfügung
> Informationen und Dokumente zur Patientenverfügung auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz
> Informationen zur Patientenverfügung und Dokumente auf den Seiten betanet.de (beta-pharm)

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